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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. III Nr. 185/1999

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen findet auf Grund von Erklärungen des Vereinigten Königreichs und der Volksrepublik China das Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge (BGBl. Nr. 131/1956, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 238/1994, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 361/1996) auf die Sonderverwaltungsregion Hongkong weiterhin Anwendung.

Ferner hat Polen am 16. Oktober 1997 den anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde erklärten Vorbehalt zurückgenommen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. III Nr. 185/1999 · Stammfassung

Fassungen ab: 15.10.1999

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. III Nr. 185/1999

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