Der Zinssatz für die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses für alle Wirtschaftsjahre die im Jahr 2002 beginnen beträgt 5,5%.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 110/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 11 Abs. 1 Z 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 110/2002 · Stammfassung
Fassungen ab: 13.03.2002
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. II Nr. 110/2002 ↗
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