Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen ist berechtigt, sich stichprobenweise von der Einhaltung der im enthaltenen Vorschriften – erforderlichenfalls auch schon vor dem Zusammenbau der Meßgeräte oder Meßgeräteteile am Herstellungs- oder Instandsetzungsort – zu überzeugen.