. Der Fonds wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales unter Anhörung der Opferfürsorgekommission (§ 17 des Opferfürsorgegesetzes) verwaltet.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Fonds wird vom Bundesminister für Arbeit und Soziales unter Anhörung der Opferfürsorgekommission (§ 17 des Opferfürsorgegesetzes) verwaltet.