. Der aus diesem Bundesgesetz erwachsende Verwaltungsaufwand sowie die für die Mitglieder der Opferfürsorgekommission entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten sind aus Bundesmitteln zu bestreiten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der aus diesem Bundesgesetz erwachsende Verwaltungsaufwand sowie die für die Mitglieder der Opferfürsorgekommission entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten sind aus Bundesmitteln zu bestreiten.