Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel XL.

Die Bestimmungen der Artikel XXIX und XXX sind mit Kundmachung dieses Einführungsgesetzes in seiner ursprünglichen Fassung, die Bestimmungen der Artikel II bis XXVIII und XXXI bis XXXIX in ihrer ursprünglichen Fassung mit dem Beginne der Wirksamkeit der Exekutionsordnung in Kraft getreten.