Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel XXV.

Die Exekution auf Anteile an dem Vermögen einer zum Bergbaubetriebe gegründeten Gewerkschaft (Kuxe) ist nach den Vorschriften über die Exekution auf körperliche bewegliche Sachen durchzuführen.