Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel XXI.

Insofern sich die Exekutionsordnung auf Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes beruft, sind darunter nicht nur die Vorschriften des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, sondern auch die in anderen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen des Privatrechtes zu verstehen.