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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beachte: Das Abkommen zwischen Österreich und der EWG zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der EWG einerseits und Griechenland und der Türkei andererseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich, BGBl. Nr. 180/1976 ist vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt, daher auch diese Kundmachung.

Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: BGBl. Nr. 123/1977

Präambel/Promulgationsklausel

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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 180/1976

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei anderseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 ab 1. Jänner 1977 auf den Warenverkehr mit Griechenland und der Türkei anzuwenden.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 123/1977 · Stammfassung

Fassungen ab: 22.03.1977

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 123/1977

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