Abschnitt 4
Einzelsicherheit
Höhe der Sicherheitsleistung
Der Betrag der Einzelsicherheit, die für T1-Verfahren mit Waren zu leisten ist, die auf Grund von von der Gesamtbürgschaft ausgeschlossen und in Anhang VIII dieser Anlage aufgeführt sind, wird entsprechend dieses Anhangs berechnet.
