AUSSCHLUSS BESTIMMTER WAREN
Die zuständigen Behörden des Abgangslandes können bestimmte Warenkategorien und bestimmte Warenbewegungen von den in diesem Kapitel vorgesehenen Erleichterungen ausschließen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
AUSSCHLUSS BESTIMMTER WAREN
Die zuständigen Behörden des Abgangslandes können bestimmte Warenkategorien und bestimmte Warenbewegungen von den in diesem Kapitel vorgesehenen Erleichterungen ausschließen.