KAPITEL II
VEREINFACHUNG DER FÖRMLICHKEITEN BEI DEN ABGANGS- UND
BESTIMMUNGSSTELLEN
ALLGEMEINES
Die entsprechenden Förmlichkeiten im T 1- oder T 2-Verfahren werden nach Maßgabe dieses Kapitels vereinfacht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
KAPITEL II
VEREINFACHUNG DER FÖRMLICHKEITEN BEI DEN ABGANGS- UND
BESTIMMUNGSSTELLEN
ALLGEMEINES
Die entsprechenden Förmlichkeiten im T 1- oder T 2-Verfahren werden nach Maßgabe dieses Kapitels vereinfacht.