Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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KAPITEL II

VEREINFACHUNG DER FÖRMLICHKEITEN BEI DEN ABGANGS- UND

BESTIMMUNGSSTELLEN

ALLGEMEINES

Die entsprechenden Förmlichkeiten im T 1- oder T 2-Verfahren werden nach Maßgabe dieses Kapitels vereinfacht.