NACHTRÄGLICHE AUSSTELLUNG VON
PAPIEREN
Wird das Papier zum Nachweis für den Gemeinschaftscharakter der Waren nachträglich ausgestellt, so ist es in roter Schrift mit einem der folgenden Vermerke zu versehen:
- Expedido a posteriori
- Udstedt efterfolgende
- Nachträglich ausgestellt
- (Anm.: nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)
- Issued retroactively
- Delivre a posteriori
- Rilasciato a posteriori
- Achteraf afgegeven
- Emitido a posterioir
- Annettu jäklkikäteen
- (Anm.: nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)
- Utstedt i etterhand
- Utfärdat i efterhand
