Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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NACHTRÄGLICHE AUSSTELLUNG VON

PAPIEREN

Wird das Papier zum Nachweis für den Gemeinschaftscharakter der Waren nachträglich ausgestellt, so ist es in roter Schrift mit einem der folgenden Vermerke zu versehen:

- Expedido a posteriori

- Udstedt efterfolgende

- Nachträglich ausgestellt

- (Anm.: nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

- Issued retroactively

- Delivre a posteriori

- Rilasciato a posteriori

- Achteraf afgegeven

- Emitido a posterioir

- Annettu jäklkikäteen

- (Anm.: nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)

- Utstedt i etterhand

- Utfärdat i efterhand