Ein gemeinsames Versandverfahren endet, wenn die Waren und der Versandschein T1 der Bestimmungsstelle gestellt werden.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ein gemeinsames Versandverfahren endet, wenn die Waren und der Versandschein T1 der Bestimmungsstelle gestellt werden.