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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 364/1996

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (BGBl. Nr. 632/1987, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 937/1994) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde:

Polen 28. Mai 1996

Slowakei 28. Mai 1996

Tschechische Republik 20. Mai 1996

Ungarn 28. Mai 1996

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 364/1996 · Stammfassung

Fassungen ab: 24.07.1996

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 364/1996

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