Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Unbeschadet der für die in Tabelle II bis VIII erwähnten Erzeugnisse gewährten Zugeständnisse werden die EFTA-Staaten und Ungarn in keiner Weise in der Verfolgung ihrer landwirtschaftlichen Politiken oder der Ergreifung entsprechender Maßnahmen gemäß dieser Politiken eingeschränkt.