Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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EINSEITIGE ERKLÄRUNG ÖSTERREICHS

Österreich behält sich vor, Transitverkehrs- und transitbezogene Angelegenheiten in die in erwähnten Besprechungen und in Vereinbarungen, die sich aus diesen Besprechungen ergeben können, nicht mit einzubeziehen.