Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fiskalzölle

1. Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 von finden auch auf Fiskalzölle Anwendung, sofern Protokoll C nichts anderes festlegt.

2. Die Vertragsparteien können Fiskalzölle oder den Fiskalanteil eines Zolles durch eine interne Steuer ersetzen.