Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Erklärung der EFTA-Staaten

betreffend des Abkommens

Die EFTA-Staaten erklären, daß sie im Zusammenhang mit der autonomen Durchführung von , die den Vertragsparteien obliegt, jede Beihilfemaßnahme von seiten Israels auf der Grundlage von und Anhang VI des Abkommens bewerten werden.