Erklärung der EFTA-Staaten
betreffend des Abkommens
Die EFTA-Staaten erklären, daß sie im Zusammenhang mit der autonomen Durchführung von , die den Vertragsparteien obliegt, jede Beihilfemaßnahme von seiten Israels auf der Grundlage von und Anhang VI des Abkommens bewerten werden.
