Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fiskalzölle

1. Vorbehaltlich Protokoll C finden die Bestimmungen der Absätze 1 bis 3 von auch auf Fiskalzölle Anwendung.

2. Die Vertragsparteien können Fiskalzölle oder den Fiskalanteil eines Zolles durch eine interne Steuer ersetzen.