Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderungen

Änderungen dieses Abkommens mit Ausnahme der in genannten Änderungen, die vom Gemeinsamen Ausschuß angenommen werden, werden den Vertragsparteien zur Annahme vorgelegt und treten in Kraft, wenn sie von allen Vertragsparteien angenommen worden sind. Die Annahmeurkunden werden beim Depositar hinterlegt.