ANHANG V
AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 7 BEZUG GENOMMEN WIRD
Die Abschaffung der Ausfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung gilt in bezug auf die in der Tabelle angeführten Erzeugnisse für Island nicht.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
ANHANG V
AUF DEN IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 7 BEZUG GENOMMEN WIRD
Die Abschaffung der Ausfuhrzölle und Abgaben mit gleicher Wirkung gilt in bezug auf die in der Tabelle angeführten Erzeugnisse für Island nicht.