Zahlungsverzug
. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, den Verpflichteten gemäß oder Mahnspesen sowie Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zahlungsverzug
. Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, den Verpflichteten gemäß oder Mahnspesen sowie Verzugszinsen in der Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zusätzlich in Rechnung zu stellen.