Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeines

Ziel

. Diese Verordnung legt den zur Sicherstellung des regulären Betriebs und der Wartung funktionsfähiger Anwendungen der Register gemäß angemessenen Aufwandersatz zur Einhebung durch den Dienstleister dieser Register fest.