Übergangsbestimmungen
. Diese Verordnung ist auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verwaltungsverfahren nicht anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen
. Diese Verordnung ist auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängige Verwaltungsverfahren nicht anzuwenden.