Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Nachgeordnete Dienststellen gemäß (Dienstbehörden I. Instanz) und gemäß (Personalstellen), die nach ihrer Organisation und personellen Besetzung zur Durchführung der Dienstrechtsangelegenheiten geeignet sind, sind die Landespolizeidirektionen.