Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Register

§ 50. Bei der Generalprokuratur werden folgende Register geführt:

1. „Jv“ für Justizverwaltungsangelegenheiten,

2. „Gs“ für Stellungnahmen im strafgerichtlichen Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof,

3. „Gw“ für Angelegenheiten der , , , , ,

4. „Gd“ für Disziplinarsachen der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare,

5. „Pers“ für Personalangelegenheiten und

6. „Gn“ für alle übrigen Angelegenheiten.