Register
§ 50. Bei der Generalprokuratur werden folgende Register geführt:
1. „Jv“ für Justizverwaltungsangelegenheiten,
2. „Gs“ für Stellungnahmen im strafgerichtlichen Rechtsmittelverfahren vor dem Obersten Gerichtshof,
3. „Gw“ für Angelegenheiten der §§ 23 Abs. 1, 25 Abs. 4, 28, 362 Abs. 1 Z 2, 363a Abs. 2 StPO,
4. „Gd“ für Disziplinarsachen der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare,
5. „Pers“ für Personalangelegenheiten und
6. „Gn“ für alle übrigen Angelegenheiten.
