Im Durchgangsverkehr bedarf es keiner Durchreisebewilligung. Personen im Alter von mehr als 16 Jahren müssen einen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mit sich führen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Im Durchgangsverkehr bedarf es keiner Durchreisebewilligung. Personen im Alter von mehr als 16 Jahren müssen einen mit Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis mit sich führen.