Beschaffenheit der Erzeugnisse
. Erzeugnisse, die nicht für die Vermarktung bestimmt oder geeignet sind, dürfen nicht in die Sondermaßnahmen einbezogen werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschaffenheit der Erzeugnisse
. Erzeugnisse, die nicht für die Vermarktung bestimmt oder geeignet sind, dürfen nicht in die Sondermaßnahmen einbezogen werden.