Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Das Bundesministerium für Finanzen kann überdies in Einzelfällen auf Ansuchen aus wichtigen Gründen Ausnahmen von der Anwendung des , Abs. (1), des Verbotsgesetzes 1947 bewilligen.