. Jedem Meldepflichtigen ist eine Bestätigung über die erfolgte Meldung nach dem Muster der Beilage 2 auszufolgen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Jedem Meldepflichtigen ist eine Bestätigung über die erfolgte Meldung nach dem Muster der Beilage 2 auszufolgen.