Kapitel IV
Durchführung, Kontrolle und Bewertung
Durchführung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Durchführung dieses Protokolls durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der geltenden staatlichen Ordnung sicherzustellen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kapitel IV
Durchführung, Kontrolle und Bewertung
Durchführung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Durchführung dieses Protokolls durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der geltenden staatlichen Ordnung sicherzustellen.