Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Historische Fassung vom 23.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

(Anm.: aus BGBl. I Nr. 141/2009, zu den , 7, 9, 13, 15, 59, 62 und 78, BGBl. Nr. 474/1990)

. Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.