Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1. hinsichtlich und , soweit es Belange der Sicherheit betrifft, der Bundesminister für Inneres;

2. hinsichtlich , soweit er die Gesamtrechtsnachfolge und den Geschäftsanteil betrifft, sowie und der Bundesminister für Justiz;

3. hinsichtlich und 2 sowie Abs. 4 bis 6 und der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie;

4. hinsichtlich , soweit er Bundesverwaltungsabgaben betrifft, der Bundeskanzler, und soweit er Gerichtsgebühren betrifft, der Bundesminister für Justiz;

5. hinsichtlich bis 3 und die Bundesregierung;

6. hinsichtlich der Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen;

7. hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Finanzen.