Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anlage I

(Österreichische Steuergesetzgebung)

Das Abkommen bezieht sich insbesondere auf die folgenden österreichischen Steuern:

a) Einkommensteuer,

b) Körperschaftsteuer,

c) Vermögensteuer,

d) Beitrag vom Einkommen zur Förderung des Wohnbaues und für Zwecke des Familienlastenausgleichs,

e) Aufsichtsratsabgabe,

f) Gewerbesteuer,

g) Grundsteuer,

h) Erbschaftssteuer.