Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Diplomatische und konsularische Beamte

Dieses Abkommen berührt nicht die Vorrechte, die den diplomatischen und konsularischen Beamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Vereinbarungen zustehen.

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Anm.: vgl. die „synthetisierte“ Version des DBA Tunesien plus MLI in Anlage 1)