Ruhegehälter
Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Ruhegehälter
Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.