Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Beachte: zum Bezugszeitraum: vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Beachte: zum Bezugszeitraum: vgl.