Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Formen der Zusammenarbeit

Die Formen der Zusammenarbeit gemäß diesem Übereinkommen sind in der Regel die folgenden:

a) Beratungen und gemeinsame Aktivitäten im Rahmen der Internationalen Kommission gemäß den Bestimmungen dieses Übereinkommens;

b) Informationsaustausch über bi- und multilaterale Übereinkommen, gesetzliche Regelungen und Maßnahmen auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft; Austausch von Gesetzesdokumenten und Richtlinien sowie von anderen Publikationen; andere Formen des Informations- und Erfahrungsaustausches.