Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Rücktritt

Nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Zeitpunkt, zu dem dieses Übereinkommen für eine Vertragspartei in Kraft getreten ist, kann diese Partei jederzeit durch eine an den Depositar gerichtete schriftliche Notifikation von diesem Übereinkommen zurücktreten. Ein solcher Rücktritt wird ein Jahr nach dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Notifikation beim Depositar eingegangen ist.