Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die steuerliche Behandlung des Einkommens und des Vermögens der Gesellschaft wird durch das zwischen Österreich, Italien und der Gesellschaft abgeschlossene Protokoll geregelt, welches dem vorliegenden Übereinkommen als Anlage beigeschlossen ist und einen integrierenden Bestandteil desselben bildet.