Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument

für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind

Bezeichnung der Arbeitsstätte:

 

Adresse:

 

Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und –beurteilung beschäftigten AN:

 

Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung () wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.

Ermittlung durchgeführt von:

 

Datum, Unterschrift: