ORGANISATORISCHE BESTIMMUNGEN
Disziplinarbehörden
. Disziplinarbehörden sind
1. der Magistrat und
2. die Disziplinarkommission ().
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 22.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
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Disziplinarbehörden
. Disziplinarbehörden sind
1. der Magistrat und
2. die Disziplinarkommission ().