Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Historische Fassung vom 22.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.

Heutige Fassung öffnen

ORGANISATORISCHE BESTIMMUNGEN

Disziplinarbehörden

. Disziplinarbehörden sind

1. der Magistrat und

2. die Disziplinarkommission ().