Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erlöschen der Bewilligungen und Bestätigungen

. Bewilligungen gemäß sowie die Wirksamkeit der Bestätigungen gemäß erlöschen fünf Jahre nach Ausstellung. Verlängerungen um jeweils drei Jahre (auch mehrmals) sind über entsprechenden Antrag (Anträge) möglich.