Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Impfbericht.

Aus den Berichten der Impfärzte und den Impflisten hat das Gesundheitsamt einen Hauptimpfbericht zusammenzustellen und der Aufsichtsbehörde bis zum 1. März des folgenden Jahres einzureichen.