Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verstöße gegen die Vorschriften der Gesundheitsgesetzgebung hat das Gesundheitsamt zur Kenntnis der zuständigen Behörden zu bringen. Bei Unregelmäßigkeiten von geringerer Bedeutung soll es selbst durch Vorstellungen und Ratschläge Abhilfe anstreben.