Für den Abschluß von Dienstverträgen mit Hilfsärzten und sonstigen Angestellten des Gesundheitsamtes kann der Amtsarzt Vorschläge unterbreiten.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Für den Abschluß von Dienstverträgen mit Hilfsärzten und sonstigen Angestellten des Gesundheitsamtes kann der Amtsarzt Vorschläge unterbreiten.