1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
. Diese Verordnung gilt für
1. Dampfkessel,
2. Druckbehälter und
3. Rohrleitungen
und regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
. Diese Verordnung gilt für
1. Dampfkessel,
2. Druckbehälter und
3. Rohrleitungen
und regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb.