Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Teil

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

. Diese Verordnung gilt für

1. Dampfkessel,

2. Druckbehälter und

3. Rohrleitungen

und regelt die sicherheitstechnischen Maßnahmen für deren Betrieb.