Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 1

Geodaten-Themen nach Anhang I der INSPIRE-Richtlinie

1. Koordinatenreferenzsysteme:

Systeme zur eindeutigen räumlichen Referenzierung von Geodaten anhand eines Koordinatensatzes (x, y, z) und/oder Angaben zu Breite, Länge und Höhe auf der Grundlage eines geodätischen horizontalen und vertikalen Datums.

2. Geografische Gittersysteme:

Harmonisiertes Gittersystem mit Mehrfachauflösung, gemeinsamem Ursprungspunkt und standardisierter Lokalisierung und Größe der Gitterzellen.

3. Geografische Bezeichnungen:

Namen von Gebieten, Regionen, Orten, Großstädten, Vororten, Städten oder Siedlungen sowie jedes geografische oder topografische Merkmal von öffentlichem oder historischem Interesse.

4. Verwaltungseinheiten:

Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedsstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind.

5. Adressen:

Lokalisierung von Grundstücken anhand von Adressdaten, in der Regel Straßenname, Hausnummer und Postleitzahl.

6. Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen):

Gebiete, die anhand des Grundbuchs oder gleichwertiger Verzeichnisse bestimmt werden.

7. Verkehrsnetze:

Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt.

8. Gewässernetze:

Elemente des Gewässernetzes einschließlich Meeresgebiete und alle sonstigen Wasserkörper und damit verbundene Teilsysteme, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete.

9. Schutzgebiete:

Gebiete, die im Rahmen des internationalen Rechts, des Unionsrechts oder des innerstaatlichen Rechts ausgewiesen sind oder verwaltet werden, um spezifische Erhaltungsziele zu erreichen.