Ausnahmen von der Konformitätsbewertung
. Abweichend von den und 18 kann die Marktüberwachungsbehörde gemäß § 39 Abs. 2 Druckgerätegesetz in berechtigten Fällen für Versuchszwecke die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme einzelner Druckgeräte und Baugruppen gemäß , auf die die Verfahren der und 18 nicht angewandt wurden, gestatten.
